Cellounterricht im Lockdown

Mit 22.11.21 wurde ein neuerlicher Lockdown verhängt. Privater Instrumental- und Gesangsunterricht gilt als nicht körpernahe Dienstleistung zu Aus- und Fortbildungszwecken und darf als Einzelunterricht weiterhin stattfinden. Die eigene Wohnung darf für den Unterrichtsbesuch verlassen werden.
Dabei gelten weiterhin altersabhängig die 2G-Regel und die Maskenpflicht (siehe untenstehend die Maßnahmen vom 15.11.).

Auf Wunsch biete ich trotzdem Fernunterricht als Alternative zum Präsenzunterricht an. Je nach technischen Möglichkeiten und Bedürfnissen findet er in Form von Telefonaten, Zusenden von Noten, Austausch selbst erstellter Ton- und/oder Videoaufnahmen und Videokonferenzen statt.