Corona-Maßnahmen im Cellostudio ab 8.11.21

Ab Montag, 8. November, gilt für den Unterricht im Cellostudio eine gesetzliche FFP2-Maskenpflicht für Personen ohne 2G-Nachweis.
Für Schüler*innen bis zur 9. Schulstufe gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind von der Verordnung ausgenommen; wir bitten, trotzdem den Ninja-Pass vorzuzeigen.

Die Regelungen für Unterricht, der mit Maske nicht durchführbar ist (Saxophon, Gesang), bitte direkt mit den entsprechenden Lehrkräften abklären.

Danke für das Mittragen der Maßnahmen!