Neue Corona-Maßnahmen ab 15.11.21

Die neueste Coronaverordnung schreibt vor, dass für den Unterricht ein 2G-Nachweis erbracht werden muss.
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Für Schulpflichtige gilt weiterhin der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.

Außerdem ist von Personen ab 15 Jahren eine FFP2-Maske zu tragen; für 6-14-jährige reicht ein Mund-Nasen-Schutz.
Für Saxophon- und Gesangsunterricht entfällt die Maskenpflicht. Bitte die genauen Regelungen aber nochmal mit der entsprechenden Lehrkraft abklären.

Danke für Euer Verständnis und das Mittragen der Maßnahmen!